Arbeitsrecht

 

Im Arbeitsrecht bieten wir unseren Mandanten kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung.

Unsere besondere Kompetenz ist, alle Beteiligten in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten zu können. Dies sind in der Regel Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, freie Mitarbeiter sowie Arbeitgeber. Wir kennen alle Beteiligten in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Problemkreise, wie z. B. Fragen zu Entgelt und zur Eingruppierung, zur Ableistung und Bezahlung von Überstunden, zur Gewährung von Urlaub, zu Nachweispflichten bei Krankheit und nicht zuletzt zur diskriminierungsfreien Behandlung aller Beschäftigten.

Wir stehen Ihnen auch bei Fragen zur Elternzeit, bei Tarifstreitigkeiten, Altersteilzeit, Versetzungen und Wettbewerbsverboten zur Verfügung.

Sofern das Arbeitsverhältnis mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente endet, stellen sich auch Fragen zur betrieblichen Altersversorgung, zur sozialversicherungsrechtlichen Rentenzahlung und ähnlichem.

Sollte ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden, so sehen wir es als unsere Verpflichtung an, unsere Mandanten engagiert vor den Arbeitsgerichten zu vertreten.

Wir beraten auch bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen.

Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts sehen wir es als unsere Aufgabe an, Konflikte möglichst innerbetrieblich zu regeln. Sollte dies nicht gelingen, so vertreten wir unsere Mandanten in Einigungsstellenverfahren und in den gerichtlichen Verfahren.

Hierbei umfasst unsere Tätigkeit sämtliche Fragen der Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. des Personalrats.

Unsere Arbeit beginnt bereits mit der Schulung und der rechtlichen Beratung von Wahlvorständen zur Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen, die rechtliche Begleitung während der Betriebsratstätigkeit sowie mitunter auch der Vertretung in Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan.

Natürlich stehen wir auch Arbeitgebern und Firmen zur Verfügung, wenn diese rechtliche Fragen zum Umgang mit ihren Betriebs- bzw. Personalräten haben.

 

 

Hierauf Spezialisiert
Matthias Möller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T: +49 (40) 411 89 38-40
moeller@elblaw.de
Hierauf Spezialisiert
Reinald Berchter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
T: +49 (40) 411 89 38-50
berchter@elblaw.de
Hierauf Spezialisiert
Michael Conrad
Rechtsanwalt
T: + 49 (40) 411 89 38-20
conrad@elblaw.de
Hierauf Spezialisiert
Anja Borstelmann
Rechtsanwältin/Mediatorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
T: + 49 (40) 411 89 38-60
borstelmann@elblaw.de