AUSLÄNDERRECHT

 

Das Aufenthaltsrecht regelt die rechtliche Stellung der Ausländer in Deutschland. Es handelt sich dabei nicht nur um das Aufenthaltsgesetz. Es wird maßgeblich durch europäische und internationale Gesetze mitbestimmt. Hier finden sich häufig Aspekte, mit dem der Fall im Sinne des Mandanten beeinflusst werden kann und die ohne Einschaltung eines Anwaltes nicht gesehen worden wären. Es ist daher wichtig, wenn anwaltlicher Rat möglichst frühzeitig im Verfahren vor den Ausländerbehörden in Anspruch genommen wird. In diesem Stadium sind diese meist noch zugänglicher für Argumente als im gerichtlichen Verfahren.

Ich vertrete Sie insbesondere

  • im Visumsverfahren;
  • wenn Ihre Familie im Ausland lebt und Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder nach Deutschland nachziehen möchten.
  • wenn ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll;
  • wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten;
  • wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen, der Ihnen die Beschäftigung erlaubt;
  • wenn die Ausländerbehörde den Verdacht einer sog. Scheinehe hat;
  • wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert wird;
  • wenn Sie ausgewiesen oder abgeschoben werden sollen;
  • wenn Sie abgeschoben oder ausgewiesen worden sind und wieder nach Deutschland einreisen möchten.