Im öffentlichen Baurechtumfasst unsere Tätigkeit die Beratung und Vertretung bei der Erteilung und Anfechtung von Baugenehmigungen, die Überprüfung von Bebauungsplänen und Planfeststellungsbeschlüssen. Wir beraten dabei sowohl Bauherren bei der Planung und Errichtung von Gebäuden als auch Grundeigentümer, die sich gegen Bauvorhaben zur Wehr setzen wollen. Mit beiden Perspektiven sind wir sehr gut vertraut.
Bauherren lassen sich am besten frühzeitig beraten. Bevor wichtige Investitionsentscheidungen getroffen werden, sollte stets gründlich rechtlich geprüft werden: Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen? Welches Genehmigungsverfahren eignet sich am besten? Welche Widerstände von Nachbarn können auftauchen und wie kann damit umgegangen werden? Auch in der weiteren Betreuung von Bauvorhaben ist eine anwaltliche Begleitung sinnvoll. So kann auftretenden Schwierigkeiten schnell begegnet werden, ohne dass es zu langen Bauverzögerungen kommt.
Nachbarn, die von Bauvorhaben betroffen sind, erfahren meist sehr kurzfristig von dem Bau. Schnell muss eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden: Droht mir ein Wertverlust? Kriege ich noch Sonne auf dem Balkon? Wurden die Abstandsflächen eingehalten? Darf der Nachbar so nah an die Grundstücksgrenze? All diese Fragen beantworten wir Ihnen schnell auf Basis unserer Erfahrung. Dann kann auch abgeschätzt werden, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung lohnt. Aber auch hier gilt: Eine frühzeitige Beratung sichert die besten Chancen in einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Bei vielen Vorhaben geht es auch um Fragen des Immissionsschutzrechts und des Naturschutzrechts. Auf Basis unserer vielfältigen Erfahrung beraten wir Sie auch in dieser Hinsicht umfassend.Als Fachanwälte für Verwaltungsrecht sind wir Experten für den Umgang mit Behörden und für die Feinheiten in Verwaltungsverfahren.