Das Beamtenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Beamten und seinem Dienstherren. Häufig haben Entscheidungen erhebliche Konsequenzen für die künftige berufliche Laufbahn.
Bei der Mandatsbearbeitung ist zu beachten, dass die Beteiligten auch nach einer Auseinandersetzung möglichst gut miteinander arbeiten sollen. Daher werden wir - wenn möglich - zunächst eine einvernehmliche Regelung mit der Dienstbehörde anstreben. Sollte dies nicht zum erhofften Erfolg führen, werden wir selbstverständlich Ihr Anliegen engagiert gerichtlich vertreten.
Wir verfügen über detaillierte Rechtskenntnisse dieses komplexen Rechtsgebietes und ein Verständnis für die Verwaltungsstrukturen vor Ort.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere, wenn:
Rufen Sie uns gerne unverbindlich an, wenn Sie Fragen oder Probleme zu den zuvor genannten Punkten haben.