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Wir sind für Sie da!

Verkehrsordnungs­widrigkeit

Verkehrsordnungswidrigkeit

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeits­überschreitungen, Nicht­einhaltung des Sicherheits­abstandes, Rotlicht­verstoß!

Dies sind nur einige Beispiele, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Oder Sie missachten die Vorfahrt, verursachen dadurch einen Unfall. Auch diese Vorfahrtsmissachtung kann als Ordnungswidrigkeit gelten. Die Folge: ein Bußgeld, evtl. Punkte und ein Fahrverbot.

Bußgeldkatalog & Punkte

Der Bußgeldkatalog schreibt die Regelbußen für Verkehrsordnungswidrigkeiten vor. Die Geldbuße ist unangenehm, das eigentliche Problem für den Betroffenen sind jedoch oft die Punkte, die im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden oder aber ein Fahrverbot. Zu viele Punkte – und der Führerschein ist weg. Ein Fahrverbot zur falschen Zeit – und der Job oder die Existenz ist gefährdet.

Deshalb gilt auch hier: Rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, d.h. so früh wie möglich, also wenn die Anhörung der Polizei, des Ordnungsamtes oder der Bußgeldstelle kommt, ist hierfür der richtige Zeitpunkt.

Beauftragen Sie uns rechtzeitig!

Eine solche rechtzeitige Beauftragung schützt Sie vor nachteiligen Einlassungen gegenüber der Bußgeldstelle, welche Ihnen später negativ angelastet werden können. Bitte denken Sie daran: nur weil Sie sich auf dem Foto auf dem Anhörungsbogen wiedererkennen, bedeutet das nicht, dass auch ein unabhängiger Richter Sie auf dem Bild hinreichend identifizieren kann. Darüber hinaus werden wir alles unternehmen, um Sie vor unnötigen Punktebelastungen zu bewahren und Sie in die Lage versetzt werden, Fahrverbote – falls sie unumgänglich sind – so zu disponieren, dass eine möglichst geringe Belastung für Sie damit verbunden ist.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet

Reinald Berchter

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht