Strafrecht

 

Schon im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, z.B. bei oder nach einer Durchsuchung, anlässlich einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Verhaftung oder vorläufigen Festnahme ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.

Viel zu oft tätigt der nicht verteidigte Beschuldigte Einlassungen, um sich zu entlasten, die ohne Kenntnis der Ermittlungsakte dann letztendlich zu einer Verurteilung führen. Erst nach der durch den Verteidiger erholten Akteneinsicht kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Das bedeutet für mich als Verteidiger, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit Ihnen zu besprechen und je nach Sachlage, Kontakt mit den Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Ziel ist eine Verteidigungsstrategie, die das nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielen kann.

Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder das Verfahren einstellen. Nach Anklageerhebung wird, wenn das Gericht die Anklage zulässt, das Hauptverfahren eröffnet, d.h. die Hauptverhandlung durchgeführt, an deren Ende das Urteil (Freispruch/Verurteilung) oder die Verfahrenseinstellung steht.
Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht der Erhebung der öffentlichen Anklage gleich. Hier wird unter Benennung des Tatvorwurfes ohne mündliche Verhandlung auf eine Strafe erkannt. Ist der Angeschuldigte mit der Strafe nicht einverstanden, ist innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls, Einspruch einzulegen, an den sich dann eine mündliche Hauptverhandlung anschließt. Als Verteidiger habe ich das Recht Akteneinsicht zu nehmen. Anhand der Strafakten bereite ich gemeinsam mit meinen Mandanten die Hauptverhandlung vor und bespreche die Verfahrensabläufe, damit das je nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)
  • Verkehrsstrafrecht

 

Wir nehmen für Sie schnellstmöglich Akteneinsicht und werden sodann den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit Ihnen zu besprechen und je nach Sachlage, Kontakt mit den Ermittlungsbehörden/Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Ziel ist eine Verteidigungsstrategie, die das nach Sach- und Beweislage bestmögliche Ergebnis erzielen kann.

 

 

Hierauf Spezialisiert
Reinald Berchter
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
T: +49 (40) 411 89 38-50
berchter@elblaw.de