Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Sie profitieren von unserer umfangreichen Erfahrung in der Vertretung von öffentlichen Einrichtungen und denjenigen, die von staatlichem Handeln betroffen sind. Ergebnis unserer Beratung ist die Erstellung einer gezielten Strategie, die nicht nur auf einer genauen Auswertung der Rechtslage beruht, sondern auch die voraussichtliche Verfahrensdauer und die entstehenden Kosten einbezieht. Wir stehen Ihnen in einer Vielzahl verwaltungsrechtlicher Fragen zur Verfügung. Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit bilden das Hochschulrecht, das Schulrecht, das Beamtenrecht und das öffentliche Baurecht. Daneben bearbeiten wir eine ganze Reihe von Mandaten in entlegeneren Gebieten des Verwaltungsrechts.