Grobe Beleidigung kann zur fristlosen Kündigung führen!
Wer seinen Chef grob beleidig, ihn beispielsweise als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. […]
Wer seinen Chef grob beleidig, ihn beispielsweise als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. […]