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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht bieten unsere hochqualifizierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht unseren Mandanten kompetente Beratung und gerichtliche Vertretung.

Arbeitsrecht

Unsere besondere Kompetenz ist, alle Beteiligten in arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten zu können. Dies sind in der Regel Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehinderten­vertretungen, freie Mitarbeiter sowie Arbeitgeber. 

Wir kennen alle Beteiligten in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Durch unsere langjährigen Erfahrungen ist es für uns selbstverständlich, für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

Individual­arbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsgestaltung – Arbeitsverträge richtig lesen
  • Entgelt, Entgeltgruppen Ein- und Umgruppierung
  • Elternzeit
  • Altersteilzeit
  • Versetzung / Umstrukturierung
  • Wettbewerbsverbote
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Sozialversicherungs­rechtliche Rentenzahlung
  • Zwischenzeugnis / Zeugnis
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitnehmerdatenschutz / Compliance
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Kollektiv­arbeitsrecht

  • Schulung von Wahlvorständen
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsratswahlen
  • Rechtliche Beratung und Begleitung bei der Betriebsratstätigkeit
  • Beratung und Vertretung bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten
  • Unterstützung / Beratung bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung / Vertretung bei dem Abschluss von Interessenausgleichs- und Sozialplänen
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Vertretung in Beschlussverfahren

Seminare, Workshops und Schulungen

Seit vielen Jahren bieten wir Seminare und Schulungen für Betriebs- und Personalräte, Wahlvorstände und Schwerbehinderten­vertretungen rund um das kollektive und Individualarbeitsrecht an.

Hierbei konzipieren wir die Schulungsmaßnahme gerne nach den Wünschen der Auftraggeber.

Bei unseren Seminaren hat es sich als günstig herausgestellt, dass wir diese vorwiegend betriebsbezogen für einzelne Gremien durchführen.

Hierdurch können wir uns auf Ihre speziellen betrieblichen Probleme fokussieren, um für Sie einen möglichst großen Mehrwert zu erzielen.

Es wird sichergestellt, dass alle Mitglieder eines Gremiums denselben Kenntnisstand erhalten. So können gemeinsam Handlungs- und Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem gelingt es besser, gemeinsam mit dem Gremium Prioritäten für die weitere Arbeit zu setzen.

Veranstaltungsort

Unsere Schulungsmaßnahmen und Seminare hinsichtlich Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht führen wir entweder als Inhouse-Veranstaltung (direkt in Ihrem Betrieb) oder in unserem Seminarraum oder ggf. in Seminarhäusern oder Hotels in Hamburg oder der näheren Umgebung durch.

Bei Bedarf arbeiten wir mit kompetenten externen Kooperationspartnern zusammen.

Schulungen

Auch Schulungen für Personal- und/oder Führungskräfte aus Firmen sowie Vereinen und Verbänden werden entsprechend angeboten.

Vorträge

Ferner bieten wir für unsere Mandanten Vorträge im Familien- und Erbrecht zu aktuellen Themen an, sowie zum Thema Mediation.