kanzlei@elblaw.de

Kaiser-Wilhelm-Str. 93 / 20355 Hamburg

+49 (0) 40 411 89 38-0

Kontaktieren Sie uns!

Mo-Do 8.30-17.00 Uhr / Fr 8.30-16.00 Uhr

Wir sind für Sie da!

Corona: Umgangskontakte ohne Schutzmaske


Das Amtsgericht Köln entschied im Beschluss vom 24.09.2020 (Az.: 332 F 85/20), dass dem Vater eines zweijährigen Kindes der Umgang ohne einen sogenannten Mund-Nasen-Schutz aus Gründen des Kindeswohls zu gestatten ist.

Die Beteiligten sind die Eltern eines Kindes. Das Kind lebt bei der Mutter. Der Kindesvater hat Umgang mit dem Kind. Es besteht zwischen den Beteiligten eine umfangreiche Umgangsregelung.

Durch die Corona-Pandemie konnte der Umgang nicht wie gerichtlich geregelt stattfinden, da erhebliche Einschränkungen, wie Hotel- und auch Schul- und Kitaschließungen beschlossen wurden.

Die Kindesmutter hatte zudem durchweg die Sorge, der Kindesvater würde die Corona-Schutzvorschriften nicht einhalten und könnte so eine Gefahr für die Gesundheit des Kindes darstellen. Sie wünschte sich, der Vater solle bei den Umgangskontakten eine Schutzmaske tragen. Der Kindesvater lehnte dies ab.

Die Umgangsregelung war zwischen den Beteiligten im Laufe der Auseinandersetzung nicht mehr streitig gewesen. Strittig war nur die Form der Umgangsausübung im Zuge der coronabedingten Einschränkungen.

Das Gericht entschied vorliegend, dass ein Umgang mit Gesichtsmaske nicht dem Kindeswohl entsprechen kann. Das Kind war erst zwei Jahre alt und in diesem Alter laufe die Kommunikation überwiegend über die Mimik des Gegenübers. Hierfür müsste das Gesicht unverdeckt sein. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes würde das unbeschwerte Miteinander zwischen Kindesvater und dem Kind erheblich belasten. Das Gericht ging weiter davon aus, dass die Gesundheit seines Kindes auch in seinem Interesse liege und er sich an die geltenden Coronaschutzvorschriften halten würde.

So entschied das Gericht, dass ein Umgang ohne eine Schutzmaske dem Kindeswohl entspricht.

Haben Sie Frage oder Probleme bei den Umgangskontakten während der Corona-Pandemie und der sich dadurch ergebenden Einschränkungen und Schutzvorschriften? Gerne beantworte ich Ihnen hierzu Ihre Fragen.