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Die einvernehmliche Scheidung

Nicht alle Scheidungen enden im Rosenkrieg. Manchmal sind die sich trennenden Eheleute sich auch in den wesentlichen, die Auflösung der Ehe betreffenden Punkten einig. Dies betrifft dann nicht nur den Scheidungswunsch an sich, sondern auch die Folgesachen.

Dann kann, statt einer insbesondere kostenaufwendigen streitigen Scheidung, auch eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden. Diese schont in der Regel nicht nur das Nervenkostüm, sondern auch den Geldbeutel. Das klingt erstmal gut. Wir erklären worauf dennoch zu achten ist.

1. Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung?

Bei einer streitigen Scheidung sind sich die Eheleute manchmal sogar über den Scheidungswunsch selbst, mindestens aber über die Regelung der Scheidungsfolgesachen uneinig. Streitige Punkte können die jeweiligen Unterhaltsverpflichtungen, die Vermögensauseinandersetzung oder auch den Versorgungsausgleich betreffen. Richtig streitig wird es meist dann, wenn auch noch Umgangs- oder sorgerechtliche Fragen betroffen sind.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung hingegen sind die wesentlichen Scheidungs- und Trennungsfolgen geklärt. Meist ging der Scheidung dann eine Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarung voraus, deren Inhalt von beiden Ehepartnern auch weiterhin so gewollt ist. Manchmal ist eine einvernehmliche Scheidung auch ohne vorhergehende und rechtskräftig geschlossene Vereinbarung möglich.

2. Die wichtigsten Schritte hin zu einer einvernehmlichen Scheidung

Der Prozess hin zu einer einvernehmlichen Scheidung setzt vor allem folgende Punkte voraus:

a. Offene Kommunikation zwischen den Eheleuten

Eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen den Eheleuten ist unerlässlich. Denn nur so können die tatsächlichen Wünsche und Vorstellungen der Eheleute ermittelt werden. Hierbei kann auch eine Paarberatung oder Mediation im Vorhinein zu der Beauftragung von Anwälten für die Eheleute vorteilhaft sein.

b. Kompromissbereitschaft

Auch eine gewisse Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten ist von immenser Bedeutung. Denn in der Regel können nicht alle Wünsche beider Partner zu 100 % erfüllt werden. Meistens ist es jedoch sowieso so, dass dem einen Ehepartner beispielsweise wichtiger ist, in der ehemaligen Ehewohnung bleiben zu können, während der andere Ehepartner ein höheres Interesse an einer finanziellen Kompensation hat. In der Regel lassen sich mit den verschiedenen Bereichen der Scheidungsfolgesachen gute Kompromisse für beide Ehepartner finden.

c. Unterstützung durch Anwält*innen und/oder Mediator*innen

Häufig herrscht bei Ehepartnern, die sich grundsätzlich bereits einig sind, die Vorstellung vor, sie könnten einen gemeinsamen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Das ist auch grundsätzlich möglich. Hiervon raten wir jedoch grundsätzlich ab. Denn standes- und berufsrechtlich ist die gemeinsame Vertretung von scheidungswilligen Eheleuten äußerst heikel. Der Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung steht jedoch nicht im Wege, dass beide Ehepartner von jeweils eigenen Anwält*innen vertreten werden. Entscheidend ist, dass Einigkeit der Eheleute hinsichtlich des Scheidungswunsches und der Regelung der Scheidungsfolgen besteht.

3. Fazit

Eine einvernehmliche Scheidung bietet Ehepaaren die Möglichkeit, ihre Ehe in einer friedlichen und respektvollen Art und Weise zu beenden. Durch offene Kommunikation, anwaltliche Unterstützung und die Vereinbarung fairer Bedingungen können die Ehepartner den Scheidungsprozess effizienter und weniger belastend gestalten. Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung reichen von geringeren Kosten bis hin zu einer besseren Beziehung nach der Scheidung. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der eine Trennung unvermeidlich ist, könnte eine einvernehmliche Scheidung die beste Wahl sein.

Hierzu beraten wir Sie gerne.