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Kindergeldanspruch steigt 2023

Entlastung durch Erhöhung des Kindergeldes

Gute Nachrichten für alle Eltern: Ab Januar 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 € Kindergeld. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch die Auszahlung eines Sofortzuschlages und durch die Erhöhung des Kinderzuschlages entlastet.
Neu ist, dass sich die Bundesregierung entschieden hat, für jedes Kind jeweils 250 € Kindergeld auszuzahlen.
Im letzten Jahr bekamen Eltern noch für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und das vierte Kind 250 €. Insofern profitieren Familien mit ein bis drei Kindern durch die Kindergelderhöhung in besonderem Maße. Eltern von drei Kindern erhalten rechnerisch im nächsten Jahr beispielsweise insgesamt 1.044 € mehr Kindergeld. Auffällig ist die deutliche Erhöhung des Kindergeldes, für die sich die Bundesregierung entschieden hat. Während die Kindergeldhöhe in den letzten Jahren nur marginal gestiegen ist, wurde dieses Jahr eine Erhöhung von 14 % vorgenommen. Grund hierfür ist, dass Familien in Zeiten außergewöhnlicher finanzieller Belastungen besonders entlastet werden sollen.
Als weitere Entlastung enthalten von Armut betroffene Familien bereits seit Juli 2022 als Sofortmaßnahme 20 € zusätzlich im Monat, um die Inflationsfolgen abzumildern. Aus dem gleichen Grund wurde auch die Höhe des sog. Kinderzuschlags auf ebenfalls auf 250 € monatlich erhöht. Er kann von Familien mit niedrigem Einkommen bezogen werden, wenn trotz der Erwerbstätigkeit der Eltern ihr Einkommen nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Kinder zu decken.
Sie müssen als Kindergeldbeziehende nicht selbst tätig werden, um von der Kindergelderhöhung zu profitieren. Die Auszahlungsbeträge werden automatisch erhöht. Beachten Sie aber, dass es weiter dabei bleibt, dass das Kindergeld jeweils nur an einen Elternteils angezahlt wird. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe einer etwaigen Pflicht der Unterhaltsschuldner*innen und den Anspruch von Unterhaltsgläubiger*innen haben.