Im Januar 2015 steht wieder die Anmelderunde für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen an.
Bei der Wahl der Schule gilt es Fehler zu vermeiden. Es muss genau abgewogen werden, welche Schule im Rahmen der Anmeldung angegeben werden sollte.
Der Grundsatz ist: Sowohl bei Grundschulen als auch bei weiterführenden Schulen kommen zunächst Härtefälle und sodann Geschwisterkinder zum Zug. Die verbleibenden Plätze werden nach der Wegelänge vergeben. Hierbei zählt nicht, welche Schule am nächsten zum Kind ist. Sondern umgekehrt: Es kommen die Kinder zum Zuge, die am nächsten zur Schule wohnen.
Der Unterschied wirkt klein, ist aber oft entscheidend: Kinder, deren nächste Grundschule 1000 m entfernt ist, kommen oft weder bei der nächsten noch bei der zweitnächsten Grundschule zum Zuge. Stattdessen wird z.B. eine Schule zugewiesen, die 3500 m entfernt ist. Hier gibt es in manchen Teilen der Stadt regelrechte Bermuda-Dreiecke der schulischen Versorgung.
Genau abzuwägen ist die Entscheidung, sich für eine entferntere Schule mit Erstwunsch anzumelden. Wenn die nächste Grundschule nur als Zweitwunsch angegeben wird, kann es sein, dass genau diese Schulwahl dazu führt, dass weder Erst- noch Zweitwunsch in Erfüllung gehen. Das hat seinen Grund darin, dass die Anmeldungen zunächst an die Schulen gehen, die als Erstwunsch angegeben sind. Die Anmeldungen, die nicht berücksichtigt werden können, gehen an die als Zweitwunsch angegebenen Schulen. Wenn die aber bereits mit Erstwünschen ihre Kapazitäten gefüllt haben, bleiben die Zweitwünsche sämtlich unberücksichtigt.
Eine genaue Beratung vor Abgabe der Anmeldung kann deswegen sinnvoll sein, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.