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Sorgerecht: Impfungen bei minderjährigen Kindern

Beim Thema Kinderimpfungen gehen die Meinungen oft weit auseinander. Doch was passiert, wenn sich die Eltern im Hinblick auf eine Schutzimpfung des Kindes nicht einigen können? Diese Frage wird auch im Zuge der Coronapandemie wieder erheblich an Bedeutung gewinnen. Bisher (Stand: September 2021) sind die Impfstoffe zum Teil für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. Mittlerweile gibt es auch die Empfehlung der STIKO, Kinder ab 12 Jahren impfen zu lassen. Was geschieht nun, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil der Empfehlung folgen möchte und der andere sorgeberechtigte Elternteil das gemeinsame Kind nicht impfen möchte. Speziell zur „Corona-Impfung“ gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Andere Fälle, die sich mit dem Thema Impfung beschäftigten, gibt es bereits.


Der Bundesgerichtshof (AZ XII ZB 157/16 am 03.05.2017) hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Kindesvater und die Kindesmutter sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines damals 5-jährigen Mädchens. Das Kind lebt dabei dauerhaft bei der Kindesmutter, der Kindesvater hat regelmäßig Umgang mit dem Kind. Während der Kindesvater die Durchführung aller altersentsprechenden Schutzimpfungen, die die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfiehlt, befürwortet, lehnt die Mutter diese ab. Sie ist der Ansicht, dass das Risiko von Impfschäden schwerer wiege als das allgemeine Infektionsrisiko.


Der BGH entschied, dass dem Kindesvater das alleinige Entscheidungsrecht über die Durchführung von Impfungen übertragen wird. Dieser sei besser geeignet, über die Durchführung der Impfungen zu entscheiden. Das wird damit begründet, dass er Impfungen grundsätzlich offen gegenübersteht und sein Handeln an den Empfehlungen des STIKO orientiert. Diese Empfehlungen sind als Richtwert anerkannt. Bei der Tochter handle es sich auch nicht um ein Risikokind, dass bei Impfungen besonderen Gefahren ausgesetzt wäre. Das Gericht führte weiter aus, dass den Empfehlungen auch eine Nutzen-Risiko-Abwägung vorausgegangen ist.


Insofern wird sich in Zukunft zeigen, wie Gerichte bei Corona-Schutzimpfungen für Kinder entscheiden würden. Die bisherige Linie lässt erkennen, dass Gerichte grundsätzlich den Elternteil für geeigneter halten, der sich an den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte diese Linie auch beibehalten, wenn es um die Frage geht, ob ein Kind die „Corona-Impfung“ erhalten soll.


Haben Sie Fragen zum Thema Impfungen oder Gesundheitssorge Ihrer Kinder? Kontaktieren Sie mich. Ich stehe für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Bettina Bachinger
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht