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Unterhalt zwischen Abitur und Studium

Die Kinder haben gerade das Abitur hinter sich gebracht und stellen sich jetzt auf einen langen entspannten Sommer ein. Doch für unterhaltsverpflichtete Eltern stellt sich schnell die Frage, ob die Kinder nun, da sie ausreichend Zeit zur Verfügung haben, zu ihrem eigenen Lebensunterhalt beitragen müssen.

 Leider ist die Rechtsprechung in dieser Hinsicht nicht einheitlich. Während einige Gerichte den Abiturienten nur einige Wochen der Entspannung gönnen (OLG Hamm, Urteil vom 05. März 1999 – 11 UF 186/98 –, Rn. 95 – 96, juris) gehen andere wiederum davon aus, dass den jungen Erwachsenen Zeit gegeben werden muss, um sich darüber klar zu werden, welche Ausbildung sie ergreifen wollen (OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2005 – 11 UF 218/05 –, Rn. 28).

Einig sind sich dabei jedoch alle: Es ist den Abiturienten durchaus zuzumuten sich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit ihrer Lebensplanung zu widmen. Wer also bereits weiß, dass er zum nächstmöglichen Zeitpunkt kein Studium und keine Ausbildung beginnt, der hat auch keinen Unterhaltsanspruch mehr. Anders kann es dagegen sein, wenn tatsächlich bereits Bewerbungen geschrieben wurden und der zukünftige Student tatsächlich zum Abwarten „gezwungen“ wird.

Allerdings ist das Kind auch in dieser Zeit zur Rücksichtnahme verpflichtet: Bei angespannten finanziellen Verhältnissen der Eltern kann daher eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bestehen.

Eine gute Nachricht für alle jene, die sich fragen wie viele „Runden“ ihr Kind noch in der Ausbildungsmaschinerie drehen will: Selbst die großzügigsten Gerichte bejahen eine Übergangszeit ohne Erwerbsobliegenheit nur nach der Beendigung der Schule. Nach einer Pause zwischen abgeschlossener Ausbildung und Studium oder FSJ und Studium besteht also grundsätzlich keine Unterhaltspflicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. März 2012 – 2 WF 174/11 –, Rn. 21, 26).

Haben Sie Fragen zum Unterhalt generell und zum Ausbildungsunterhalt? Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Bettina Bachinger

Fachanwältin für Familienrecht