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Kein automatischer Verfall von Urlaub

Nur wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten klar und deutlich darauf hinweisen, dass der ihnen zustehende Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen ist, kann der Urlaub verfallen.  Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, so bestimmt es das Bundesurlaubsgesetz. Daher musste Urlaub immer im laufenden Kalenderjahr genommen werden, damit dieser nicht am Jahresende verfällt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht in […]

Elternzeit – Urlaub – Urlaubsabgeltung

Arbeitnehmer/innen die Elternzeit in Anspruch nehmen, erwerben für die Zeiten der Elternzeit einen Urlaubsanspruch. Beispiel: Wird von einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin, welche/r […]