kanzlei@elblaw.de

Kaiser-Wilhelm-Str. 93 / 20355 Hamburg

+49 (0) 40 411 89 38-0

Kontaktieren Sie uns!

Mo-Do 8.30-17.00 Uhr / Fr 8.30-16.00 Uhr

Wir sind für Sie da!

Einschulung 1. Klasse – Widerspruch!

Aktuell werden die Bescheide über die Einschulung in die 1. Klasse zum Schuljahr 2021/22 in Hamburg verschickt. Nicht alle Kinder werden dabei ihrer Wunschulen zugewiesen. Wenn das der Fall ist, lässt sich häufig erfolgreich gegen die Schulzuweisung mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs vorgehen. Die gilt auch dann, wenn lediglich der Zweit- oder Drittwunsch erfüllt wurde.

Denn nicht immer sind die Zweit- und Drittwunschschulen aus Elternsicht für das Kind genauso gut geeignet wie die Erstwunschschule. Sie als Eltern sollten sich aber bei der Schulwahl danach richten, was das Beste für Ihr Kind ist. Schließlich ist die Entscheidung für eine Schule prägend für das Leben des Kindes – auch über die nachfolgenden vier Jahre hinaus.

Es ist nicht immer leicht zu beurteilen, welche Argumentation gegenüber der Behörde zielführend ist. Bei der Erhebung und Begründung des Widerspruchs ist es daher sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht unterstützen zu lassen.

Das Widerspruchsverfahren ist ein behördliches Verfahren, in dem der Schulbehörde Gelegenheit gegeben wird, die Entscheidung zu überdenken. Zusätzlich kann ein gerichtliches Eilverfahren notwendig werden.

Vereinbaren Sie bei mir gerne einen Termin zur Erstberatung. Ich werde Sie gerne umfassend über die Möglichkeiten und den Ablauf des Verfahrens informieren. Im Anschluss werde ich prüfen, ob und wie wir in Ihrem konkreten Fall zielführend vorgehen können. Dabei werde ich meine langjährige Erfahrung im Schulrecht in Hamburg einfließen lassen.

Was für den Schulwechsel in die 5. Klasse gilt und beim Übergang in die 7. Klasse zu berücksichtigen ist, finden Sie in meinen anderen Blogartikeln.

Bernhard A. Maurer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Schulrecht – Hamburg